HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

„Recht muss Recht bleiben“

HGO § 63Als Hüter des Rechts gaben sich die Fraktionsvorsitzenden Klaus-Thilo Kroeschell (CDU) und Stephan Gerlach (SPD) in der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2012 aus. Sie würden gern dem Bürgerbegehren zustimmen, könnten das aber leider nicht, wegen der gravierenden formalen Fehler, die die Initiatoren zu verantworten haben. Recht muss Recht bleiben.

Ergänzungsantrag solle Rechtsschutz schaffen
Noch während der Sitzung haben beide diesen Grundsatz vergessen und dagegen gehandelt.

Der Fraktionsvorsitzende Klaus Bölling (Bündnis90/Die Grünen) stellte einen Ergänzungsantrag zu dem Beschluss über das Bürgerbegehren, der verhindern sollte, dass nach dem abzusehenden Ablehnung des Bürgerbegehrens schnell ein Kaufvertrag für das Kasernengelände unterschrieben wird, noch bevor der Rechtsweg abgeschlossen ist.

Dieser Antrag wurde von CDU und SPD abgelehnt. Damit haben sie gezeigt, dass sie nicht bereit sind die Rechtsweg-Garantie des Grundgesetzes zu achten, nachdem jedem der Rechtsweg offenzustehen hat.

Bürgermeister in der Pflicht
Jetzt ist der Bürgermeister in der Pflicht diesem Ablehnungsbeschluss zu wiedersprechen, da er gegen geltendes Recht verstößt. In der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) § 63 (1) heißt es:

"Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen."

Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD haben sich auf diese Regelung berufen, um gegen die Zulässigkeit das Bürgerbegehren zu argumentieren. Innerhalb von 2 Wochen muss der Widerspruch gegenüber dem Stadtverordnetenvorsitzenden Heinz Marx ausgesprochen werden.

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