HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

In der Maske des Biedermanns

BĂŒrgermeister zum BĂŒrgerbegehren

In dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt 'Homberg aktuell' vom 16. August 2012 äußert sich Bürgermeister Martin Wagner zum Bürgerbegehren. Am 6.8.2012 haben 2109 Homberger Bürger mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid über den Kauf der Kasernen beantragt.

In seinem "Ein Wort zum Bürgerbegehren" gibt sich Wagner demokratisch und korrekt – auf den ersten Blick. Beim genaueren Durchlesen zeigt sich wie es hinter der Maske aussieht.

Eine Anlayse

Wagner: "Ein Bürgerbegehren gegen den Ankauf der Kasernen wurde in Gang gebracht."

Das Bürgerbegehren ist für eine Entscheidung über den Kasernenankauf durch die Homberger Bürger. Alle Bürger sollen selbst darüber entscheiden, sie können in geheimer Abstimmung Ja oder Nein ankreuzen. Die Aussage des Bürgermeisters ist falsch.

Zeitungsausriss durch anklicken vergrößern.

Wagner:"Ich danke den Initiatoren des Bürgerbegehrens …und wünsche mir….Bürgerinnen und Bürger sich an den unterschiedlichsten Stellen einbringen,..unsere Stadt lebt von dem Engagement"

Über das Engagement hat Wagner sich offensichtlich nicht gefreut, sonst hätte er es nicht nach Kräften zu behindern versucht.
Wenn Bürger zwar unterschreiben wollten, aber aus Angst vor beruflichen Konsequenzen es lieber unterließen, zeugt das von einer Atmosphäre der Angst in der Stadt, die von Wagner geschürt wurde. Die städtischen Angestellten haben über Jahre gelernt, in welcher autoritären Weise die Verwaltung geführt wird, ihre Angst ist begründet.
Konkret wurden zwei Fälle gemeldet und bezeugt, in denen Wagner in Geschäftsräume ging und danach der Geschäftsführer die Unterschriften sammelnde Bürgerin vom Grundstück verwies. So würdigt Wagner das Engagement der Bürger.

Wagner: "Das Bürgerbegehren ist ein demokratisch legitimes …Mittel der Bürger, sich an Entscheidungen zu beteiligen."

Selbst die Information der Bürger über das "demokratisch legitimes Mittel" des Bürgerentscheids ließ Wagner unterbinden. Zwei Mal erschien in "Homberg aktuell" eine Seite, auf der der Bürgerentscheid und das Verfahren beschrieben wurde. Als Wagner aus dem Urlaub zurück und wieder im Amt war, schrieb die Redaktion die bisher Veröffentlichung seien versehentlich erschienen, der Inhalt sei nicht durch die Redaktionsrichtlinien gedeckt.

Ein Bürgerentscheid dient nicht dazu sich an Entscheidungen zu beteiligen, sondern im Bürgerentscheid entscheiden die Bürger selbst zu Sachfragen und können Beschlüsse des Parlaments aufheben. Die Entscheidung der Bürger steht über der Entscheidung der Stadtverordneten.

Wagner: Die Unterschriften wurden sowohl zur Überprüfung …an das Ordnungsamt abgegeben als auch an Fachjuristen.

Bei der Übergabe der Unterschriften hat Wagner die Verpflichtung zum Datenschutz unterschrieben. Eine Weitergabe an Fachjuristen ist damit nicht erlaubt und auch nicht notwendig, wenn es um die rechtliche Prüfung geht. Wie befürchtet, hat Wagner damit eingestanden, den Datenschutz verletzt zu haben.

"Wir weisen ausdrücklich auf den Datenschutz hin. Die Unterschriften dürfen nur für die Prüfung der Wahlberechtigung der Unterzeichner benutzt werden. Sie dürfen nur von den Bediensteten eingesehen wer-den, die nach dem gültigen Organisationsplan dafür bestimmt sind. Die Unterschriften sind so unter Verschluss zu halten und zu lagern, dass sie nicht für andere Zwecke benutzt werden können."

Wagner: Ein Bürgerentscheid kann frühestens nach 40 Tagen,…stattfinden. Danach werde ich …mit den Vertrauensleuten …eine gemeinsame Beschlussvorlage für das Parlament zu erarbeiten, die am 30. August 2012 im Stadtverordnetenparlament entschieden werden soll.

Sprachlich verwirrend: "Danach" bezieht sich auf Zeitangaben von 40 und 90 Tagen, macht aber keinen Sinn wenn er zum 30. August eine Beschlussvorlage erarbeiten will.

Die Stadtverordnetenversammlung hat über den Bürgerentscheid überhaupt nicht zu beschließen. Die Frage zum Bürgerscheid ist bereits zum Beginn des Bürgerbegehrens formuliert und klar mit Ja oder Nein zu beantworten. Die Frage lautet:

Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 12. Juni 2012 über den "Erwerb der Restfläche Dörnbergkaserne, der Gesamtfläche Ostpreußenkaserne einschließlich Standortschießanlage, Teilfläche des Standortübungsplatzes außer-halb des Vogelschutzgebietes/FFH-Gebiet", aufgehoben wird?

Die Aussagen des Bürgermeisters zeigen, er versucht krampfhaft einen Weg zu finden, wie er den Bürgerentscheid zu Fall bringen kann. Das ist das Verständnis des Bürgermeisters  von Demokratie, dass er in den letzten 10 Jahren immer wieder gezeigt hat.

Druckansicht Druckansicht


Dokumentation

1: Ein Wort zum Bürgerbegehren Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum