HNA online berichtet ĂŒber CDU ErklĂ€rung
Unter der Überschrift "CDU: Entscheid verzögert Ansiedlung" berichtet HNA-online in einer ersten Kurzmeldung über die Presseerklärung der CDU. Schon der erste Satz der Erklärung ist falsch.
"Der Bürgerentscheid gegen die geplante Solaranlage auf dem Homberger Kasernengelände verzögere diese Ansiedlung und werde dafür sorgen, dass die Anlage nicht fristgerecht gebaut werden könne, kritisiert die Homberger CDU in einer Pressemitteilung. Das könne zu erheblichen Einnahme-Ausfällen für die Stadt führen, meinte CDU-Fraktionsvorsitzender Klaus-Thilo Kroeschell."
Bürgermeister Martin Wagner schrieb am 29. Juni 2012 ganz richtig:
"Auch darf ich vorsorglich darauf hinweisen, dass der Ankauf einer Teilfläche bereits zuvor in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2012 beschlossen wurde. Hinsichtlich des Beschlusses zum Ankauf dieser Teilfläche ist damit die Frist zur Durchführung eines Bürgerbegehrens nach § 8b HGO abgelaufen."
Dem Bau des Solarparks steht rechtlich nichts im Weg
Für die Fläche des Solarparks liegt ein Bebauungsplan vor, ein Beschluss zum Kauf des Grundstücks und ein Verkaufsangebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Das kann der Bürgerbescheid nicht aufhalten, wie der Bürgermeister hinwies.
Auf dieser Fläche werden allerdings nicht die Kriterien für eine Konversionsfläche nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) erfüllt. Somit besteht für den dort erzeugten Strom keine Abnahmeverpflichtung und keine erhöhte Einspeisevergütung durch die Eon. Wenn der Projektentwickler dennoch dort bauen will, soll er es tun.
Auf die besonderen Kriterien hat das Hessische Wirtschaftsministerium bereits im August 2010 noch einmal ausdrücklich hingewiesen.