FWG zum Haushalt 2012
Pressemitteilung der FWG 4.5.2012
Haushalt 2012 – Antrag und Anfragen
by Utpatel
In der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2012 steht die Verabschiedung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 auf der Tagesordnung.
Der von der Verwaltung erstellte und vom Magistrat eingebrachte Haushaltsentwurf geht davon aus, dass rund 4,5 Millionen Euro in der städtischen Kasse fehlen, dass für Investitionen 5,7 Millionen Euro neue Kredite aufgenommen werden und dass der Stadt für kurzfristige Kredite (Kassenkredite) ein zusätzlicher Rahmen von 17 Millionen Euro eingeräumt wird. Während mit solchen Fehl-Zahlen munter für die Zukunft geplant wird, gibt es für die Jahre 2009, 2010 und 2011 noch keine Jahresabschlüsse (Bilanzen) aus denen hervorgeht, wie sich die finanzielle Situation der Stadt tatsächlich darstellt.
Um vernünftig über die Finanzlage der Stadt entscheiden zu können
möchte die FWG wissen, welche Einzahlungen und Auszahlungen in den ersten vier Monaten des Jahres tatsächlich erfolgt sind
fordert die FWG, dass bis Ende des Jahres Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre vorgelegt werden,
möchte die FWG eine Aufstellung darüber erhalten, welche Restmittel aus vorherigen Haushalten zur Verfügung stehen.
Der von der Verwaltung erstellte und vom Magistrat eingebrachte Haushaltsentwurf hat folgende Eckdaten:
Fehlbedarf (Ergebnishaushalt) 4.468.941 €
Kreditaufnahme (Investitionen) 5.688.105 €
Höchstbetrag der Kassenkredite 17.000.000 € (Erhöhung 9.000.000 €)
Städtische Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden in 2012 den Betrag von 70.000.000 Euro deutlich übersteigen.
Das hat mit Haushaltskonsolidierung und Entschuldung nichts zu tun. Selbst die Wirkung des kommunalen Schutzschirms in Höhe von ca. 15.900.000 Euro ginge ins Leere, da wir Schulden in fast gleicher Höhe in einem einzigen Jahr aufnehmen würden.
Die FWG Homberg (Efze) ist bereit, zusammen mit Verwaltung und den anderen Fraktionen, an dem vorgelegten Haushaltsentwurf zu arbeiten. Dabei muss offen diskutiert werden, welche Ausgaben wir tätigen und welche Investitionen wir uns noch leisten können.
Gemeinsames Ziel aller Fraktionen muss es sein, das Defizit 2012 deutlich zu verringern, Investitionen auf ein notwendiges Maß zu beschränken und weitere Kassenkredite nur zu genehmigen, wenn die Verwaltung die Jahresabschlüsse 31.12.2009 bis 31.12.2011 endlich erstellt und notwendige Informationen zur Verfügung stellt.
Im Rahmen der Vorbereitung der Haushaltsdebatte hat die Fraktion der FWG folgende Anfragen und einen Antrag gestellt:
Liquiditätsplanung – Anfrage vom 25.04.2012
Im Rahmen der Debatte um die Erhöhung von Kassenkrediten wurde den Fraktionen im Januar 2012 zur Begründung des erhöhten Kreditbedarfs die kurzfristige Liquiditätsplanung Februar und März 2012 vorgelegt. Diese Berechnungen sind eine Übersicht über die in den Monaten Februar und März zu erwartenden Einzahlungen und Auszahlungen.
Jetzt ist es an der Zeit die Stadtverordnetenversammlung über die tatsächlichen Zahlen Januar bis April 2012 und eventuell vorhandene Differenzen zwischen Soll- und Istzahlen zu unterrichten.
Anfrage StVV 10.05.2012 Liquidität
Erstellung der Jahresabschlüsse – Antrag vom 25.04.2012
Nach § 112 HGO soll der Magistrat den Jahresabschluss der Stadt innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufstellen und die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlüsse unterrichten.
Für die Jahresabschlüsse 31.12.2009 bis 31.12.2011 ist der gesetzliche Termin bereits erheblich überschritten.
Antrag StVV 10.05.2012 Bilanzen
Übertragung von Einnahme- und Ausgaberesten – Anfrage vom 23.04.2012
Einnahme- und Ausgabereste haben im öffentlichen Haushalt eine erhebliche Bedeutung.
Im Entwurf der Haushaltssatzung 2012 heißt es auf Seite 36:
"Gemäß § 21 Abs.1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) können nicht verwendete Planansätze für Aufwendungen innerhalb eines Budgets in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar.
Nicht verwendete Ansätze von investiven Auszahlungen können gemäß § 21 Abs. 2 GemHVO mit den dort genannten Fristen übertragen werden.
Die Übertragung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann gemäß § 21 Abs.3 GemHVO erfolgen."
Zahlen werden im Haushalt keine genannt. Da die Zurverfügungstellung detaillierter Informationen eine Voraussetzung für die Zustimmung zur Haushaltssatzung ist, hat die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Homberg (Efze) vom Magistrat folgende Unterlagen und Informationen erbeten:
1) Aufstellung der übertragbaren Aufwendungen aus den Planansätzen 2010 und 2011 auf den Stichtag 31.12.2011
2) Aufstellung von übertragbaren überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 21 Abs.3 GemHVO auf den Stichtag 31.12.2011
3) Aufstellung der übertragbaren investiven Ausgabe- und Einnahmereste der Vorjahre auf den Stichtag 31.12.2011
Anfrage der FWG "Ausgabereste"
In der letzten Stadtverordnetensitzung wurde erklärt, dass für die Anschaffung von Flächen für eine Photovoltaikanlage investive Ausgabenreste aus 2011 zur Verfügung stehen würden. Daher wurde zusätzlich um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
a) Welche investiven Ausgabenreste würden für die Anschaffung von Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes (PV-Anlage) zur Verfügung stehen? Um Angabe der damals genehmigten Investition und des maximalen Übertragungsvolumens wird gebeten.
b) Wird an dem ursprünglich genehmigten Investitionsvorhaben weiterhin festgehalten? Wie würde dann die Finanzierung der Maßnahme erfolgen, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel für den Flächenerwerb im ehemaligen Bundeswehrgelände verbraucht worden wären?
c) Wurde für die genehmigte Investition des Vorjahres (z.B. 2011) bereits ein Kredit im damaligen Haushaltsjahr aufgenommen und zur Bestreitung anderer Ausgaben verwendet?
Achim Jäger, Fraktionsvorsitzender
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