Zum strafrechtlichen Hauptverfahren gegen BĂŒrgermeister Wagner schweigt sich die Landesregierung aus.
Heute vor 8 Wochen, am 10. Januar 2012, richteten SPD-Landtagsabgeordnete eine kleine Anfrage an die Landesregierung (CDU). Sie wollten wissen, warum das strafrechtliche Haupverfahren gegen Bürgermeister Martin Wagner (CDU) noch nicht eröffnet wurde.
Die acht Fragen sind sind recht einfach zu beantworten, würde man meinen. Fragen, wann die Ermittlungen aufgenommen wurden zum Beispiel. Diese Datumsfrage müsste durch einen Blick in die Akten sofort zu beantworten sein.
Auch die folgenden Fragen bedürfen keiner langen und zeitaufwendigen Recherche.
"6. Aus welchen Gründen ist es bislang nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen W. gekommen?"
"7. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass seit der Anklageerhebung Anfang 2010 über einen so langen Zeitraum hinweg die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht erfolgt ist?"
Trotzdem ist die Landesregierung nicht in der Lage oder nicht willens, in üblichen Frist von sechs Wochen zu antwortet. Dieses Verhalten der Landesregierung nährt den Verdacht, dass hier politische Rücksichtnehmen im Spiel sind.