HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solaranlage HĂŒlsa: Falsches Spiel von Anfang an darf nicht belohnt werden

 

Fundamente fĂŒr Solaranlage 21. September 2008
Die Fundamente für eine Halle sind ohne Baugenehmigung hergestellt worden. Es gab bisher noch keinen Beschluss über Bebauungs- und Flächennutzungsplan.

Mit der begonnen Baumaßnahme wird deutlich, dass nicht eine Photo- voltaik-Freiflächenanlage sondern ein Gebäude im Außenbereich errichtet werden soll. Dazu ist der Bauherr nicht berechtigt, da er kein Landwirt ist.

 

Lageplan HĂŒlsa

25. September 2008
Zu Beginn der Stadtverordneten-versammlung wurde beantragt, den Tagesordnungspunkt von der Liste zu nehmen, da die bereits begonnen Baumaßnahmen zeigen, dass ein nicht genehmigungsfähiges Gebäude errichtet werden soll. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt.

Stadtverordnetenversammlung beschließt ein "Sonderbaugebiet für Photovoltaik".
Obwohl der Bauherr keine Landwirt ist, wird ihm die Möglichkeit ge- schaffen im Außenbereich zu bauen.

Erläuterungen zum Bebauungs- plan:
"Da es sich bei dem Interessenten nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und auch die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich nicht nach § 35 BauGB privilegiert ist, ist das geplante Vorhaben unter den gegebenen planungsrechtlichen Vor- aussetzungen bauordnungsrechtlich nicht realisierbar."

Aufdach-Solaranlage Der Magistrat erklärte zu den Einwän- den, die auch von den Nachbarn kamen:

Es gibt für einen "Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Ge- räte und angrenzende Weideflächen" keine kurzfristig verfügbare Alter- native.

Diese Argumentation zeigt, dass sich der Magistrat über geltendes Recht hinwegsetzte, denn genau für diese Zwecke kann der Bauherr gar keine Genehmigung erhalten, da er kein Landwirt ist.

 

SĂŒdansicht

März 2010
Bebauungsplan ist fehlerhaft.
Ausgleichsmaßnahmen (Bauliche Eingriffe in der Natur müssen an anderer Stelle ausgegelichen werden) wurden auf einem fremden Grundstück eingeplant, das dem Bauherrn nicht gehört.
Zu den Auflagen der Unteren Natur- schutzbehörde erklärte die Stadt: "Die Regelungen des naturschutz- rechtlichen Ausgleichs soll über einen städtebaulichen Vertrag erfolgen."

 

Bild Februar 2012
Der fehlerhafte erste Bebauungsplan wurde geändert und der Magistrat legte ihn der Stadtverordneten-Versammlung zum Beschluss vor.
Welche Fehler lagen vor?

1. Der Bauherr hat die Auflagen und damit den städtebaulichen Vertrag nicht erfüllt. (Vorausgesetzt die Stadt hat die zugesicherten Ausgleichs- maßnahmen in den Vertrag auf- genommen.)

2. Die Ausgleichsmaßnahmen und der Schutz der Feuchtwiesen wurden nicht vorgenommen.
Die Anpflanzungen wurden auf einem Nachbargrundstück ausgewiesen, dass dem Bauherrn gar nicht gehört.
Der Magistrat will diese Vertragsverletzungen hinnehmen. Dieses Verhalten der Stadt soll vertraulich behandelt werden, damit die Fehler nicht öffentlich werden sollen, einen rechtfertigenden  Grund zur Vertraulichkeit besteht nicht.

Aktuelle Situation
Im Außenbereich hat der Bauherr als Nicht-Landwirt eine Scheune gebaut, in der er großflächig Hühner hält. Davor ist ein Auslauf ist mit einem Netz in leuchtendem Blau abgespannt.

Solarbau HĂŒlsa

Gegen die Änderung des ursprünglichen Planes gehen Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde ein. Dies Stellungnahmen der sogenannten Träger öffentlicher Belange werden vom Bürgermeister als "Vertraulich" gestempelt, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht.

Während die Bauaufsicht nur zwei Hinweise gibt, hat die Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken.

"Bereits jetzt werden die Festsetzungen des B-Planes nicht eingehalten bzw. umgesetzt."
Der vorgegebene Pflanzstreifen wurde nicht eingehalten, die Pflanzliste nicht beachtet. Die Nasswiese wird intensiv genutzt, ein Nutzgarten angelegt, ein Hühnerauslauf eingerichtet.

"Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Festsetzung des B-Planes dar."

 

Signalwirkung
All diese Rechtsverletzungen sollen der Öffentlichkeit nicht bekannt werden, deshalb die Kennzeichnung der Stellungnahme als "vertraulich".
Eine Zustimmung zu dieser Bebauungsplanänderung gibt das Signal an die Bürger:

Verträge und Gesetze brauchen in Homberg nicht beachtet zu werden,
die Stadt nimmt Rechtsverletzungen hin und ist auch bereit
sie nachträglich zu 'heilen'.

Verlassen sollten sich Bürger nicht darauf, es könnte sein, dass diese Freibriefe nur für einige Bürger gelten, die gute Beziehungen nach oben haben und denen man dort gewogen ist.

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Dokumentation

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.10.2011
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