Solaranlage HĂŒlsa: Falsches Spiel von Anfang an darf nicht belohnt werden
21. September 2008 Die Fundamente für eine Halle sind ohne Baugenehmigung hergestellt worden. Es gab bisher noch keinen Beschluss über Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Mit der begonnen Baumaßnahme wird deutlich, dass nicht eine Photo- voltaik-Freiflächenanlage sondern ein Gebäude im Außenbereich errichtet werden soll. Dazu ist der Bauherr nicht berechtigt, da er kein Landwirt ist.
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25. September 2008 Stadtverordnetenversammlung beschließt ein "Sonderbaugebiet für Photovoltaik". |
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Der Magistrat erklärte zu den Einwän- den, die auch von den Nachbarn kamen:
Es gibt für einen "Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Ge- räte und angrenzende Weideflächen" keine kurzfristig verfügbare Alter- native. Diese Argumentation zeigt, dass sich der Magistrat über geltendes Recht hinwegsetzte, denn genau für diese Zwecke kann der Bauherr gar keine Genehmigung erhalten, da er kein Landwirt ist.
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März 2010
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Februar 2012 Der fehlerhafte erste Bebauungsplan wurde geändert und der Magistrat legte ihn der Stadtverordneten-Versammlung zum Beschluss vor. Welche Fehler lagen vor? 1. Der Bauherr hat die Auflagen und damit den städtebaulichen Vertrag nicht erfüllt. (Vorausgesetzt die Stadt hat die zugesicherten Ausgleichs- maßnahmen in den Vertrag auf- genommen.) 2. Die Ausgleichsmaßnahmen und der Schutz der Feuchtwiesen wurden nicht vorgenommen.
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Aktuelle Situation
Im Außenbereich hat der Bauherr als Nicht-Landwirt eine Scheune gebaut, in der er großflächig Hühner hält. Davor ist ein Auslauf ist mit einem Netz in leuchtendem Blau abgespannt.
Gegen die Änderung des ursprünglichen Planes gehen Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde ein. Dies Stellungnahmen der sogenannten Träger öffentlicher Belange werden vom Bürgermeister als "Vertraulich" gestempelt, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht.
Während die Bauaufsicht nur zwei Hinweise gibt, hat die Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken.
"Bereits jetzt werden die Festsetzungen des B-Planes nicht eingehalten bzw. umgesetzt."
Der vorgegebene Pflanzstreifen wurde nicht eingehalten, die Pflanzliste nicht beachtet. Die Nasswiese wird intensiv genutzt, ein Nutzgarten angelegt, ein Hühnerauslauf eingerichtet.
"Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Festsetzung des B-Planes dar."
Signalwirkung
All diese Rechtsverletzungen sollen der Öffentlichkeit nicht bekannt werden, deshalb die Kennzeichnung der Stellungnahme als "vertraulich".
Eine Zustimmung zu dieser Bebauungsplanänderung gibt das Signal an die Bürger:
Verträge und Gesetze brauchen in Homberg nicht beachtet zu werden,
die Stadt nimmt Rechtsverletzungen hin und ist auch bereit
sie nachträglich zu 'heilen'.
Verlassen sollten sich Bürger nicht darauf, es könnte sein, dass diese Freibriefe nur für einige Bürger gelten, die gute Beziehungen nach oben haben und denen man dort gewogen ist.
Dokumentation
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.10.2011
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