HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Von wegen vertraulich

Vertraulich?Zu den Bebauungsplänen reichen die sogenannten Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen ein, die den Stadtverordneten mitgeteilt werden, bevor darüber beschlossen wird.

Für die Sitzung am 2. Februar 2012 tragen diese Schreiben den Stempel VERTRAULICH. Nicht der Schwalm-Eder- Kreis hat den Inhalt als vertraulich gekennzeichnet sondern dies wurde im Homberger Rathaus veranlasst. In diesem Schreiben hat das Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung an das Planungsbüro geschrieben, das den Bebauungsplan bearbeitet.

Hier nun der vertrauliche Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herrn,

aus landwirtschaftlicher Sicht werden gegen die Änderungen des Bebauungsplanes weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftag
(Unterschrift)

Was ist der Hintergrund?
Auf Initiative der FWG wurde im Stadtparlament einstimmig beschlossen, dass die Einladung zur Stadtverordnetenversammlung mit allen Unterlagen auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen sei.

Dem kam die Stadt nur unzureichend und zögerlich nach. Deshalb wurde das Thema im Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung besprochen. Ergebnis: Es soll alles innerhalb von zwei Tagen nach Information der Stadtverordneten auch im Internet veröffentlicht werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, die sich aus Schutzrechten ergeben, zum Beispiel Persönlichkeitsrecht, Steuergeheimnis. Das ist selbstverständlich. In dem Protokoll des Ältestenrates wird dem Stadtverordnetenvorsteher und dem Bürgermeister zugestanden, selbst zu entscheiden was als vertraulich gelten soll.

Dieser Regelung hat die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen schriftlich widersprochen.

Das Protokoll war auch von Bürgermeister Martin Wagner unterschrieben, der dem Gremium rechtlich gar nicht angehören kann, denn das Parlament hat den Magistrat und den Bürgermeister zu kontrollieren. So steht es ausdrücklich in der Hessichen Gemeindeordnung (HGO).

Wie der Bürgermeister die Regelung einzusetzen gedenkt, kann man an dem Beispiel oben sehen, willkürlich.

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