Sitzungsprotokolle noch immer nicht veröffentlicht
Alle Einladungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle zur Stadtverordnetenversammlung sind auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen, damit sie jeder lesen kann.
Diesen Beschluss fasste das Stadtparlament einstimmig im November.
Der Bürgermeister boykottiert diesen Auftrag beharrlich. Bereits am 7. Dezember wurde darauf hingewiesen. Für die Sitzung am 15. Dezember wurden danach kurzfristig die Tagesordnung und alle Unterlagen veröffentlicht, verschwanden danach aber wieder. Siehe Bildschirmfoto.
Die Stadtverordneten erhielten das Protokoll nebst weiterer Unterlagen bereits am 9. Januar 2011. Zeitgleich hätten sie ins Internet gestellt werden können. Drei Tage später ist das noch immer nicht erfolgt. Auf die wieder gelöschten Erläuterungsunterlagen zur Dezembersitzung gehören auf die städtische Homepage. Dieses Verhalten des Bürgermeisters macht es leider weiterhin notwendig, sie hier im Homberger Hingucker zu veröffentlichen. siehe hier.
In der letzten Sitzung des Ältestenrates wurde das Thema noch einmal mit dem Bürgermeister besprochen und er wurde auf sein Pflicht hingewiesen. Und was macht der Bürgermeister? Er ignoriert den Beschluss weiterhin.
Diese Missachtung des Stadtparlaments zeigt erneut welches Verständnis der Bürgermeister von Kommunalpolitik hat. Von demokratischem Verhalten hält der Bürgermeister nichts. Seine Leitlinie sind allein seine Träume, die die Stadtverordneten abnicken sollen. Wie lange will sich Homberg sehenden Auges diesen antidemokratischen Bürgermeister leisten und noch mehr Schaden nehmen?
Nachtrag 13. 1. 2012, 17:55
Jetzt ist auf der Homepage der Stadt das Protokoll der Dezembersitzung veröffentlicht, das auch wieder durchsucht werden kann. Lediglich die Reden des Stadtverordnetenvorstehers Heinz Marx und des Bürgermeisters Martin Wagner sind noch als Bild innerhalb der pdf-Datei enthalten. Irritierend ist der Vorspann: "finden sie Auszüge aus dem Protokoll". Die Stadtverordneten hatten keine Einschränkungen in ihrem Beschluss gefasst, so dass Auszüge nicht zu rechtfertigen wären. Die beiden Fassungen wären zu vergleichen, um festzustellen, ob es Unterschiede gibt. Auch das gab es schon einmal, siehe hier.
Sollte die Berichterstattung etwas bewirkt haben?
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