Kauf der Engel-Apotheke ?
In der nächsten Stadtverordnetenversammlung soll der Kauf der Engel-Apotheke am Homberger Markt von den Stadtverordneten "zum Zwecke der Stadtentwicklung" genehmigt werden. Es gibt keine Begründung, warum das Gebäude gekauft werden soll, noch für welche Zwecke. Keine Aufstellung über Folgekosten wie Sanierung-, Umbau- Unterhaltungs- und Verwaltungskosten. Es gibt nicht einmal einen Beschluss des Magistrats.
Lediglich am Rande der Vorstellung der Planungen des Einkaufszentrums sprach Bürgermeister Martin Wagner einmal davon, dass in das Gebäude die Bauverwaltung und das Bürgerbüro einziehen soll, die das jetzige Nebengebäude (Alte Stadtsparkasse) verlassen sollen, damit es abgerissen werden kann.
Es gibt keine Unterlagen darüber, ob die Engel-Apotheke für eine solche Nutzung überhaupt geeignet ist.
Keine Schnellschüsse
Über eine solche Vorlage, bei der alle Entscheidungsgrundlagen fehlen, kann nicht verantwortlich entschieden werden.
Das Gebäude der Engel-Apotheke ist wichtig für Homberg
Die Engel-Apothek ist ein schönes und imposantes Fachwerkgebäude. Es war schon in den letzten Jahren nur noch zum Teil genutzt worden. Jetzt muss eine Nutzung für das Gebäude gesucht werden, die der Historie und der Bedeutung des Gebäudes gerecht wird. Das geht nicht im Schnellverfahren ohne Unterlagen, das anscheinend nur vom Bürgermeister auf die Tagesordnung gesetzt wurde, denn nicht einmal vom Magistrat gibt es dazu einen Beschluss.
Dokumentation
Aus der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 10. Nov. 2011
Zu Punkt 7:
Genehmigung von zwei Grundstückskaufverträgen
vom 15. März 2011 und 7. April 2011 über den
Erwerb von Hof-und Gebäudeflächen "Marktplatz 16
Die Stadt Homberg erwirbt zu Zwecken der Stadtentwicklung die Liegenschaft Marktplatz 16 (ehemalige Engel-Apotheke). Es handelt sich um folgende Flurstücke:
1. Flurstück Flur 12, Flurstück 222, Gebäude- und Freifläche, in Größe von 385 m2
2. Flurstück Flur 12, Flurstück 482/1, in Größe von 31 m2
Der Kaufpreis beträgt für beide Flächen zusammen 75.000,00 €.
Das Wertgutachten beläuft sich auf einen Verkehrswert von 146.500,00 €.
Das Ortsgericht Homberg wurde um Überprüfung gebeten.
Der Kaufpreis ist aus Mitteln des Städtebauförderprogramms Stadtumbau in Hessen förderfähig, wenn die Fläche in eine Stadtumbaumaßnahme nach den Vorschriften des Baugesetzbuches eingebunden ist.
Die Lage des Grundstückes ist aus der beigefügten Anlage Nr. 3 ersichtlich.
Eine Beschlussempfehlung des Magistrats lag zum Zeitpunkt des Diktats noch nicht vor.
Die Unterlagen Kaufvertrag und Wertgutachten liegen in dem entsprechenden Ausschuss zur Einsichtnahme aus.