Die Worte des BĂŒrgermeisters
Wenn ein Bürgermeister schriftlich eine persönliche Erklärung in einer ihn betreffenden Strafsache abgibt, kann man davon ausgehen, dass er jedes Wort genau überlegt und abgewogen hat. Doch die Wortwahl zeigt, hier geht es nur ums Reinwaschen.
Die Kernaussage seiner persönlichen Erklärung lautet:
"Die Rückholung eines Stadtverordneten war und ist nach dem Hessischen Reisekostengesetz rechtmäßig. Dieses Vorgehen ist zulässig. Den dabei entstandenen Fehler in Bezug auf das Fahrtenbuch habe ich korrigiert. Als Chef der Verwaltung übernehme ich die Verantwortung und entschuldige mich dafür in aller Form. Ich erkläre, dass ich die Seite nicht aus dem Fahrtenbuch herausgerissen habe. Wer dies getan hat, ist nicht bekannt."
Satz 1: "Die Rückholung…"
Schon der erste Satz ist falsch. Ob ein Stadtverordneter zu einer Sitzung anreist, liegt allein in seiner eigenen Verantwortung aber nicht in der des Bürgermeisters. Nach dem Hessischen Reisekostenrecht kann der Stadtverordnete eine Erstattung seiner Reisekosten beantragen, die ihm im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zustehen. Bei Rückreisekosten aus dem Urlaub ist das nicht zulässig, wie schon Kommentatoren hier an anderer Stelle beschrieben haben. Den gleichzeitig im Urlaub weilenden SPD-Stadtverordneten hat der Bürgermeister nicht zurück geholt, damit begünstigte der Bürgermeister seine Partei mit Steuermitteln.
Satz 2: "Dieses Vorgehen ist zulässig."
Auch dieser Satz ist falsch, wie oben erläutert.
Satz 3: ‘"Den dabei entstandenen Fehler in Bezug auf das Fahrtenbuch habe ich korrigiert."
Wenn – wie der Bürgermeister behauptet – das Vorgehen zulässig war, wo liegt der Fehler? Den benennt er nicht, sondern drückt sich schwammig nichtssagend aus. In Bezug auf das Fahrtenbuch sind zahlreiche Fehler zu nennen.
— Im Fahrtenbuch war eine Seite herausgerissen auf der die Fahrten zur Abholung des CDU-Stadtverordneten eingetragen war. Wer immer sie herausgerissen hat, ist nebensächlich. Der Bürgermeister hat angesichts der fehlenden Seite keine Strafanzeige erstattet, sondern eigenhändig andere Fahrten auf der folgenden Seite eingetragen und mit seiner Unterschrift bestätigt. Meint der Bürgermeister diese Falscheinträge mit "habe ich korrigiert"? Damit gesteht er ein, dass er den Tatbestand der Urkundenfälschung begangen hat.
— Diese "Korrekturen" sind in sich schon falsch.
Erstens reichen die eingetragenen Kilometer nicht, um nach Karlskron hin- und zurück zu fahren.
Zweitens war der Bürgermeister an den beiden genannten Tagen laut seinem vorgelegten Terminkalender zu ganz anderen Terminen hier in der Region.
Drittens: Warum sollte der Bürgermeister mit einem Corsa des Bauhofes fahren, wo ihm ein VW Golf als Dienstwagen zur Verfügung steht?
Satz 4-1: "Als Chef der Verwaltung übernehme ich die Verantwortung…"
Wie sieht die Übernahme der Verantwortung aus? Da ist nichts zu erkennen, wie die erste falschen Sätze zeigen, macht er selbst in seiner persönlichen Erklärung weiter wie bisher und verbreitet Unwahrheiten.
Satz 4-2: "…und entschuldige mich dafür in aller Form."
Wofür entschuldigt er sich? Das geht aus dem Satz nicht hervor. Das Wort "dafür" verweist auf den ersten Teil des Satzes, auf seine Verantwortung. Will er sich dafür entschuldigen, dass er diese Verantwortung hat? Also, dass er gegenüber den Bürgern zu antworten hat und zwar wahrheitsgemäß?
"… in aller Form." Distanzierter kann man sich nicht ausdrücken. Da ist kein Zeichen der Einsicht, gar des Bedauern oder der Reue zu erkennen. Wie das Wort ausdrückt: er entschuldigt sich förmlich, weil es die Form verlangt. Er steht nicht hinter diesem Satz.
Satz 5: "Ich erkläre, dass ich die Seite nicht aus dem Fahrtenbuch herausgerissen habe."
Der Bürgermeister hat in dieser Angelegenheit schon viel erklärt, was falsch war. Nur zur Erinnerung: Der Fahrer sei mit seinem Dientwagen gefahren, er sei in seiner Freizeit gefahren, die Abholung sei wirtschaftlicher gewesen, die Rückholung sei rechtmäßig gewesen. Alles unwahre Erklärungen.
Er erklärt nicht, was er getan hat, worin sein Fehler lag, sondern er schreibt nur, dass er die Seite nicht aus dem Fahrtenbuch herausgerissen hat. Das kann vielleicht auch stimmen, ändert aber nichts an dem Sachverhalt, dass er das gebilligt hat und aktiv dabei durch eigenhändige Falscheinträge ins Fahrtenbuch am Vertuschen mitgewirkt hat. Wenn eine Einzeltat nicht nachzu weisen ist, bleibt die Frage: "Wem nützt es?"
Satz 6: "Wer dies getan hat, ist nicht bekannt."
Auch dieser Satz ist unglaubwürdig. Der Kreis der dabei beteiligten Menschen ist überschaubar. Warum hat der Bürgermeister keine Anzeige erstattet, als er die fehlende Seite bemerkte? Sollte jemand anderes die Seite herausgerissen haben, welches Interesse sollte derjenige haben, eine korrekte Eintragung über die Fahrt nach Tirol zu vernichten? Handelte er auf Anweisung? Wem nützte es?
Die persönliche Erklärung des Bürgermeisters reiht sich ein in die große Zahl der anderen Falschaussagen des Bürgermeisters. Sie ist keine einzelner Ausrutscher, sondern gehört zu dem Stil des Bürgermeisters Martin Wagner. Falschaussagen benutzt er nicht nur gegenüber den Bürgern, sondern auch gegenüber den Stadtverordneten und auch gegenüber anderen Behörden.
Wagner wendet keinen Schaden von der Stadt ab, sondern erhöht ihn mit jedem Tag im Amt.
Bildschirmfoto: Persönliche Erklärung von Bürgermeister Martin Wagner auf der Seite der CDU Homberg.