Wo liegt die Grenze…
…zwischen Ungehörigkeit und Beleidigung?
Ein Homberger CDU-Stadtrat ist wiederholt durch sein ungebĂŒhrliches Verhalten aufgefallen. Zuletzt in einer Ausschusssitzungen, in der er sich zwischen die Zuhörer setzte und dort andere Besucher beleidigte und bedrohte.
Seine Drohungen und Beleidigungen – in einem anderen, dem Gericht vorgelegten Fall – sah die Einzelrichterin beim Amtsgericht Fritzlar zwar als Ungehörigkeiten, diese sei aber nicht justizabel.
Die Grenzen zwischen Ungehörigkeit und Beleidigung unterliegen der persönlichen EinschĂ€tzung. Viele Juristen sehen sie weit enger, wie vorab geprĂŒft worden war.
Die HNA schrieb 9.April 2010 zu einem anderen Fall:
âEin BĂŒrgermeister ist als ReprĂ€sentant seiner Gemeinde immer verantwortlich, egal was er tut und wo er es tut. Dies gelte im Ăbrigen fĂŒr alle Beamten und Wahlbeamtenâ
Der Aussage ist voll zuzustimmen, StadtrÀte sind Wahlbeamte, ihr Verhalten sollte den Ruf der Stadt nicht schÀdigen.
Foto: Schild am Amtsgericht Fritzlar
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