Wie die Presse ĂŒber die Ausschussbesetzung informiert.
Am.14.5.2010 veröffentlichte die HNA-online ein Meldung des Stadtverordnetenvorstehers Bernd Pfeiffer. Der Stadtverordnetenvorsteher hat darin verschiedene Sachverhalte falsch dargestellt, wie bereits hier nachgewiesen .
Der Fraktionsvorsitzende von BĂŒndnis90/Die GrĂŒnen Klaus Bölling nahm in einer Pressemitteilung vom 15. 5. 2010 zu den ĂuĂerungen von Pfeiffer Stellung.
Die HNA ging in der darauffolgenden Woche mit keinem Wort auf diese Pressemitteilung ein.
Auf Nachfrage bei Klaus Bölling teilte er mit: „die Pressemitteilung wird auch nicht erscheinen, da die HNA die Debatte fĂŒr beendet hĂ€lt …“
Wurde frĂŒher eine Pressemitteilung an die HNA gegeben, holte die Redaktion parallel die Stellungnahme aus dem Rathaus ein und formulierte die Inhalte der Pressemitteilung in der Möglichkeitsform.
In diesem Fall hatte sie bei der Pressemitteilung allerdings nicht bei dem Fraktionsvorsitzenden der GrĂŒnen nachgefragt, obwohl er namentlich in der Pressemitteilung des Stadtverordnetenvorstehers genannt worden war. Nachdem die fehlerhafte Darstellung des Parlamentvorstehers veröffentlicht war, erklĂ€rte die HNA die Debatte fĂŒr beendet und hielt es nicht fĂŒr notwendig, zu den nachweisebaren Falschdarstellungen die andere Seite zu Wort kommen zu lassen. Der HNA-Leser erfuhr nur die fehlerhafte Darstellung. Mit Jounalismus hat das nichts zu tun.
Foto: Bildschirmfoto der Pressemitteilung auf der Homepage von BĂŒndnis90/die GrĂŒnen (verlinkt)
DruckansichtDokumentation
– Pressemitteilung der Fraktion von BĂŒndnis90/Die GrĂŒnen
Ausschussbesetzung widerspricht demokratischen Prinzipien
Pressemitteilung vom 15.05.2010
In der Homberger Stadtverordnetenversammlung haben BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen und die FDP jeweils drei Sitze â in den AusschĂŒssen ist jedoch nur die FDP vertreten. Erhalten hat sie ihren sicheren Sitz ĂŒber eine Listengemeinschaft mit der CDU. Den GrĂŒnen wurde durch diese Listengemeinschaft die Chance genommen, sich an der Willensbildung in den AusschĂŒssen durch Stimmrecht zu beteiligen.
Ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.12.2009 bestĂ€tigt: Gemeinsame WahlvorschlĂ€ge mehrerer durch Koalitionsvertrag verbundener Parteien widersprechen dem Demokratiegebot des Grundgesetzes. Der Leitsatz des Urteils: âEin gemeinsamer Wahlvorschlag mehrerer Fraktionen fĂŒr die Wahl zur Besetzung der AusschĂŒsse der Gemeindevertretung ist auch dann unzulĂ€ssig, wenn ihm eine durch einen Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenarbeit der Fraktionen zugrunde liegt.â Das Urteil erfolgte aufgrund einer Klage des Frankenberger Stadtverordneten JĂŒrgen Frömmrich (BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen), triff aber auch fĂŒr Homberg und den gemeinsamen Wahlvorschlag der CDU/FDP-Koalition zu. Dies ignoriert Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer in seiner Stellungnahme (HNA, 15.05.2010).
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt wenig Interpretationsraum: âDer verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz schĂŒtzt den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung.â (BverwG, Urteil vom 09.12.2009 â 8 C 17.08). Dies ist in den AusschĂŒssen der Homberger Stadtverordnetenversammlung nicht gewĂ€hrleistet.
Es ist bedauerlich, dass sich der Stadtverordnetenvorsteher vom Prinzip der Ăberparteilichkeit entfernt. Auch wenn in der laufenden Legislaturperiode eine Neubesetzung der AusschĂŒsse nicht zwingend erforderlich sein sollte â unter demokratischen Gesichtspunkten wĂŒnschenswert wĂ€re dies. Diese Position des Hessischen StĂ€dtetags hatte Pfeiffer noch in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen. Nun begibt er sich zurĂŒck auf den Standpunkt der CDU, die eine Einhaltung des Demokratieprinzips verweigert und einen Antrag der GrĂŒnen auf rechtskonforme Neubesetzung der AusschĂŒsse abgelehnt hat.
Damit wird erneut eine Chance zur Zusammenarbeit im Homberger Parlament vertan und die Stimmen von 8,3 % der WĂ€hler bleiben von der Willensbildung in den AusschĂŒssen ausgeschlossen. Ein wirklich ĂŒberparteilicher Stadtverordnetenvorsteher hĂ€tte versuchen mĂŒssen, diese Blockade aufzulösen.
Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender