HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Freibrief zur Verschwendung

BingelbrückeDie "Bingelbrücke" ist 2008 ohne Ausschreibung von der Stadt freihändig vergeben worden, obwohl es mögliche Wettbewerber gibt und bei der Höhe der Bausumme eine Ausschreibung vorgeschrieben ist. Die öffentliche Verwaltung ist an die Verdingungsordnung für Bauwesen (VOB) gebunden.

Diese Vorschriften können offensichtlich bedenkenlos übertreten werden, denn Sanktionen sind kaum zu erwarten. Dies ist die Lehre aus der mehrmonatigen Recherche.

 

 

Welche Möglichkeiten gibt es, gegen dies rechtswidrige Verhalten vorzugehen?

1. Beratung bei der Beratungsstelle für Ausschreibungen bei der IHK.

2. Anfrage an den Magistrat

3. Kontakt mit dem nicht berücksichtigten Wettbewerber.

4. Hinweis an die Rechungsprüfungsstelle beim Kreis.

zu 1. Die Beratungsstelle der IHK bestätigt, dass das Bauwerk hätte ausgeschrieben werden müssen. Sie selbst haben keine rechtlichen Möglichkeiten, bei Nichtbeachtung dagegen vorzugehen. Nur wer davon einen Schaden hat, kann klagen; also eine Firma, die dadurch behindert wurde.

zu 2. Der Magistrat behauptet eine Ausschreibung sei nicht notwendig, da es nur diese eine Firma gäbe, die diese Technik beherscht. Ein Blick ins Internet zeigt, es gibt in Deutschland mindestens noch eine weitere Firma. Die Antwort des Magistrats war falsch.

zu 3. Der nicht berücksichtigte mögliche Wettbewerber prüfte den Fall, will aber nicht klagen, da er genügend Aufträge hat und am Ende die Mühe der Klage wirtschaftlich nicht lohnt, auch wenn er Schadenersatz erhält. Pikanterweise war der Chef der begünstigten Firma früher Vertriebsleiter in der Firma des möglichen Wettbewerbers gewesen.

zu 4. Schreiben an das Rechnungsprüfungsamt des Kreises mit dem Hinweis, dass duch den fehlenden Wettbewerb der Verdacht besteht, dass nicht der preisgünstigste Anbieter auf dem Markt den Auftrag erhielt, also nicht wirtschaftlich mit den Steuermitteln umgegangen worden ist.
Antwort des Rechnungsprüfungsamtes: Prüfungen kann nur der Magistrat, der Bürgemeister oder die Stadtverordnetenversammlung beantragen, also nur die Mehrheitsfraktion.
Diese werden aber kein Interesse haben, durch Prüfung ihr Fehlverhalten aufzudecken.

Fazit: Der Bürgermeister erhält nach der Rechtslage einen Freibrief zur Verschwendung.
Negative Folgen hat er nicht zu befürchten.
Die scheinbar vorhandenen Kontrollmöglichkeiten sind wirkungslos.

siehe auch:
Verschwendung durch fehlenden Preisvergleich
Widerrechtliche Auftragsvergabe ohne Ausschreibung
Bingelbrücke: Die Auftragsvergabe
Viel Fragwürdiges zum Bau der Bingelbrücke
Bingelbrücke Fundamentverstärkung
Bingelbrücke und die Preisentwicklung
Bingelbrücke: Erst Angebote einholen, dann bauen
Kostenlotteriespiel Bingelbrücke oder Spiel mit den Kosten
Bingelbrücke Hersfelder Straße

oder

Dossier Bingelbrücke

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