Machtdemonstration
Einigkeit in der Sache
Das Stromnetz in Homberg soll ab 2012 die Homberger KBG übernehmen. Alle Homberger Parteien sind sich darin einig, so erklärten sie es in der Stadtverordnetenversammlung. So weit so gut.
Da noch kein Vertrag vorliegt, kann man dem auch nicht zustimmen, wie es in der Beschlussvorlage heißt.
Das Energiewirtschaftsgesetz § 46 (Wegnutzungsverträge) schreibt vor, wenn sich mehr Bewerber um das Stromnetz beworben haben, dann sind die Gründe für die Auswahlentscheidung der Stadt zu veröffentlichen. Da sich sieben Unternehmen beworben hatten, müssen auch die Gründe im Beschluss formuliert sein. Herr Pfalz machte auf die Rechtslage ausdrücklich aufmerksam, er verwies auf die Broschüre des Deutschen Städtetages und begründete damit seinen Antrag auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung.
Die Rechtslage berücksichtigend wurde von der SPD ein vermittelnder Antrag formuliert. Sinngemäß: "Der Magistrat wird beauftragt, mit der KBG einen Vertrag auszuarbeiten." Mit dieser Formulierung wäre das Signal gesetzt, es soll mit der KBG zusammengearbeitet werden.
Von Seiten der CDU und FDP wurde angeführt, es seien Musterverträge vorgelegt worden, es habe eine Informationsveranstaltung mit den Bewerbern im Rathaus gegeben, es wäre genug Zeit gewesen sich kundig zu machen, dass all die vorgelegten Papiere der Bewerber rechtlich als Angebote zu werten sind, die durch einen Beschluss erst angenommen werden müssen. Diese wollte die CDU/FDP-Mehrheit nicht verstehen. Aus einem Angebot wird nicht einfach ein Vertrag, da gehören noch viele Klärungsschritte dazu. Erst der unterschriftsreife Vertrag kann abgestimmt werden.
Statt die sachlichen Zusammenhänge und die Auflagen des Gesetzes zu beachten, verließ man sich auf die Eine-Stimme-Mehrheit und lehnte sowohl die Vertagung als auch den vermittelnden Antag ab. Dem Magistrat wurde eine Blankoermächtigung erteilt. Kooperationsbereitschaft gleich Null.
Mit dieser Vorgehensweise wurde die eigene Macht demonstriert. Die Folge kann jetzt sein, dass einer der Bewerber gegen diesen Rechtsfehler vorgeht und gegebenenfalls alles aufgehoben wird.
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