Windkraft bringt 70% Gewerbesteuer am Standort
Geld das Homberg gut gebraucht hätte…
Mit dem Jahresssteuergesetz 2009 wurde die Aufteilung der Gewerbesteuer aus dem Betrieb von Windkraftanlagen neu geregelt.
In der Vergangenheit haben nämlich oft die Gemeinden mit dem Sitz des Betreibers die Gewerbesteuereinnahmen kassiert, während die Standortgemeinden leer ausgingen, bzw. wenig davon hatten. Mit der von Bundestag beschlossenen Neuregelung erhalten die Standortgemeinden 70% der Gewerbesteuer und die Betreibergemeinde nur noch 30%.
Das kann ein hilfreiches Argument für die kommunale Debatte um die Genehmigung von Windkraftanlagen sein, weil dann auch die Kommune ganz konkret einen finanziellen Vorteil von der Windenergienutzung hat.
Homberg hatte einmal ein Vorranggebiet am Batzenberg ausgewiesen. Die CDU trat einmal -auch in Homberg- für die Windkraft an diesem Standort ein. Die FDP-Homberg war gegen die Windkraft. Nach der Kommunalwahl und dem Zusammengehen mit der CDU war sie für kurze Zeit für die Windkraft, bis die CDU Hessen über den Regierungspräsidenten und den Regionalplan den Standort Homberg verhinderte.
Heute könnte Homberg die Einnahmen aus der Gewerbesteuer gut gebrauchen. Das sind die Ergebnisse der Verhinderungspolitik in Sachen erneuerbare Energie.
Nachtrag
Regionalplan 2006 hier
Die rote Schraffur links mit Stift eingekreist, war die ausgewiesene Vorrangfläche für die Windkraft in Homberg.