Vertuschungsversuch zu den 100.000 Euro Planungskosten
Zur Klärung der Frage über die 100.000 Euro Planungskosten für das Parkdeck in der Holzhäuser Straße wurde die Kommunalaufsicht angerufen, die den Magistrat zu einer Stellungnahme aufforderte, aufgrund derer die rechtliche Beurteilung erfolgte:
Der Magistrat erklärte, dass die Stadtverordneten die Ausdrucke einer Präsentation erhalten hätten, aus der die Planung für das Parkdeck und die Kosten hervorgegangen seien. Nachfragen bei mehreren Stadtverordneten: Keiner hatte diese Papiere. Auch das Bürgermeisterbüro hat sie auf Nachfrag bis heute nicht vorgelegt.
Dies ist nur ein kleines Beispiel, wie der Magistrat mit der Rechtsaufsicht umgeht: Es werden Behauptungen aufgestellt, die einer Prüfung nicht standhalten.
Selbst wenn es diese Unterlagen für die Stadtverordneten gegeben hätte, schafft das noch keine Legitimation für die Planung des Parkdecks. Dazu wäre – gerade bei der Größe des Bauvorhabens – ein förmlicher Beschluss mit einem eigenen Tagesordnungspunkt notwendig gewesen. Stattdessen behandelte der Tagesordnungspunkt eine ganz ander Frage, wie das Protokoll zeigt.
Auszug aus der Niederschrift der Stadtverordnetensitzung vom 9. Februar 2006
Zu Punkt 7: Gegenstand: Städtebauliches Förderprogramm "Stadtumbau West";
hier: Festlegung des Stadtumbaugebietes gem. § 171 b BauGB
Nach Redebeiträgen wird zu den vorgelegten Plänen zur Abgrenzung der Stadtgebiete abgestimmt.
Dazu heißt es in der Niederschrift:
Bei 33 anwesenden Stadtverordneten 33 Ja-Stimmen.
Mit Unterstützung einer Power-Point-Präsentation erläutert Herr Bürgermeister Martin Wagner ausführlich die Kooperation im Zweckverband Schwalm-Eder-Mitte innerhalb des Förderprogrammes Stadtumbau West. Weiterhin spricht er die vorgesehenen Baumaßnahmen bis 2008 und die einzelnen Teilbereiche der Fördergebiete an.
In dem Protokoll findet sich weder das Wort "Parkdeck" geschweige denn ein Tagesordnungspunkt, um über ein solches großes Bauvorhaben zu entscheiden.
Und dennoch versucht der Bürgermeister, seine teure eigenmächtige Planung auf das Stadtparlament abzuwälzen. Nein, diese eigenmächtigen Planungsentscheidung hat allein der Bürgermeister und sein Magistrat zu verantworten.
Sicherlich bedarf es Planung, um eine Entscheidungsgrundlage für einen Beschluss zu haben. Schließlich müssen die Stadtverordneten sehen, über was sie abstimmen. Dafür reicht ein Vorplanung und eine Kostenschätzung aus, die für einen Bruchteil der verausgabten Kosten zu haben gewesen wäre. Die Kosten für diese "Vorplanungen" stehen mit 100.000 Euro in keinem Verhältnis zu den Gesamtbaukosten von 720.000 Euro.
Nein, hier ist auch nicht nur eine Vorplanung erfolgt, sondern eigenmächtig die Planung so weit vorangetrieben worden, dass nur noch Angebote einzuholen gewesen wären. Dieses eigenmächtige Vorgehen des Bürgermeisters war durch keinen Beschluss legitimiert. Nachdem das Bauvorhaben eingestellt wurde, bleibt die Frage, wer für den Schaden zu Lasten der Stadt aufkommt.
Der Bürgermeister oder die Bürger als Steuerzahler?