HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2. Bericht zur Alten- und Krankenpflegestation: SPD

Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses der SPD

Dokumentation

Schlussbericht der SPD-Fraktion zum Akteneinsichtsausschuss "Alten- und Krankenpflegestation"

Der Ausschuss war in fünf Sitzungen darum bemüht, dem nachstehenden Auftrag des Parlamentes vom 27.08.09 gerecht zu werden. Prüfgegenstand war "die Offenlegung der Vorgänge, die zur Schließung bzw. Überführung der Alten- und Krankenpflegestation der Kreisstadt Homberg (Efze) zum 01.07.2009 in private Trägerschaft geführt haben".

In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 14.09.09 formulierte für die CDU-Fraktion Herr Axel Becker und mit Zustimmung der weiteren Ausschussmitglieder folgende Begehren an die Verwaltung bzw. den Magistrat:

1) Vorlage der Geschäftsakte des Hauptamtes
2) Vorlage der Personalakten / Arbeitsverträge der Mitarbeiter
3) Schriftverkehr mit dem Pflegedienst Schote
4) Nachweis über Vermögensgegenstände

Die SPD-Fraktion erbat weiter die Vorlage einer Stellungnahme des Magistrates zu den Vorgängen, die zur Schließung geführt haben.
Seitens des Magistrates wurden in der Folgezeit zwei Aktenordner "Verwaltungsvorgänge" vorgelegt. Nach anfänglichen Differenzen über die Einsichtnahme in die Personalakten wurden diese in Auszügen nichtöffentlich vorgelegt.

Zur rechtlichen Qualifikation der Station erklärte für den Magistrat BM Wagner, diese sei weder als Eigenbetrieb, noch als eigene Abteilung, sondern als Teil der Zentralverwaltung der Stadt betrieben worden. Die Station habe eigenverantwortlich unter einer Leiterin gearbeitet. Die sachliche und fachliche Zuständigkeit habe jedoch bei ihm und beim Abteilungsleiter Bottenhorn gelegen. Ihnen beiden habe auch die Dienstaufsicht oblegen.

Weiter erklärte er, das Abrechnungswesen sei so gestaltet gewesen, dass die Station ihre Leistungen in eigener Verantwortlichkeit festgestellt und errechnet habe; die Inrechnungstellung gegenüber den Patienten bzw. Kranken.- und Pflegekassen sei dann über die Kämmerei/Steueramt erfolgt.

Der Erwerb von Sachanlagen und deren Bezahlung sei durch das Hauptamt in Abstimmung mit der Leitung der Station erfolgt.

Der Magistrat legte zwei Aktenordner zur Einsichtnahme dem Ausschuss vor. Diese beiden Ordner wurden in der Folgezeit seitens des BM als die "Verwaltungsakten des Hauptamtes" bezeichnet. Weitere Akten, außer den Personalakten, seien dort nicht geführt worden. Die Unterlagen über finanzielle Angelegenheiten der Station ergeben sich, so der BM in seinen Erklärungen, aus dem Haushaltplan bzw. dem Nachtragshaushalt 2009.
Die Einsichtnahme in die beiden Ordner ergab, dass sich in einem von ihnen keine relevanten Unterlagen für die Erledigung des Prüfauftrages   befanden.

Der zweite Ordner enthielt weder ein Register, noch ein anderes Ordnungssystem, nach dem eine Einordnung der enthaltenen Dokumente erfolgte. Diese waren auch nicht in einer erkennbaren zeitlichen Abfolge eingeheftet.

Es befanden sich im Einzelnen folgende wesentlichen Dokumente im Ordner, eingeheftet von vorne nach hinten:

1) Eine Aufstellung über die von der Station aufgrund vertraglicher Abreden betreuten Patienten. Auf dieser waren 25 aktive, d.h. zu betreuende Patienten und 49 nicht aktive, d.h. solche Patienten mit denen Pflegegespräche zu fuhren sind, verzeichnet.

2) Es folgten Schreiben adressiert an den Verband der Krankkassen, Verlage und Lieferanten mit dem Datum 07.07.2009, mit denen rückwirkend Verträge zum 30.06.09 gekündigt wurden. Als Begründung war angegeben, dass "die Arbeit komplett eingestellt wurde".

3) Das nächste relevante Dokument war ein "Bestandsverzeichnis" des Anlagevermögens. Hier war eine Bewertung mit ca. 25.000,00 € vorgenommen. Das Dokument trug weder Datum noch Unterschrift. Der Bewertungsgrund war gleichfalls nicht angegeben, auch nicht, ob das Bestandverzeichnis nach einer Inventur erstellt worden ist.

4) Es folgten mehrere, wohl vom Hauptamt eingeholte Angebote von hiesigen Autohäusern über den Ankauf der von der Station genutzten Pkws. Die Gesamtangebotssumme belief sich auf ca. 9.000,00 €.

5) Das nächste Dokument war ein Fax-Schreiben der Fa. Schote vom 30.06.09 mit einem Angebot, die Patientendaten und -akten sowie die von der Station genutzte Software (vertragsfrei) zum Kaufpreis von 7.000,00 € käuflich erwerben zu wollen. Nachgeheftet war ein Schreiben des Bürgermeisters vom 02.07.09 mit dem er "vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien" die Annahme des Angebotes, d.h. einschließlich des Kaufes der Software-Lizenz Medifox erklärte.

6) Es folgte ein Einladungsschreiben des BM vom 30.06.09 an den Magistrat zu einem Gespräch über die Station und die Situation für den 02.07.09

7) Als nächstes war ein handschriftlicher Zettel ohne Datum eingeheftet, auf dem ein nicht genannter Verfasser eine "Kostenberechnung" für den Fall erstellt hat, wenn ein eingetragener Verein die Mitarbeiter der Station beschäftigt.

8)  Es folgte der Entwurf eines Arbeitsvertrages zwischen einen eingetragenen Vereins als Arbeitgeber und einer Pflegefachkraft als Arbeitnehmer. Auf dem Entwurf war als Datum für den Vertragsabschluß der 29.06.09 eingetragen. Das Beschäftigungsverhältnis sollte ab dem 01.07.09 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.

9) Das nächste Dokument war ein Satzungsentwurf für einen im Vereinsregister einzutragenden gemeinnützigen Verein mit dem Vereinszweck, eine Pflegestation zu betreiben.

10) Es folgten Unterlagen über "Pflegestützpunkte in Hessen"

11) Hierauf folgte ein Vorgang "Qualitätsprüfung durch den Verband der Krankenkassen". Es waren beginnend mit dem Jahr 2006 mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Prüfberichte mit hierzu abgegebenen Stellungnahmen eingeheftet. Der letzte Bericht sprach von einer "positiven Entwicklung", nicht jedoch von einem Erfordernis, die Station zu schließen und die Arbeit zu beenden.

12) Es folgte ein weiterer Vorgang "Hausnotruf mit ASB".

13) Die letzten Dokumente betrafen den "Softwarevertrag mit Medifox". Dieser wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 25.08.09 gekündigt mit dem angegebenen Grund, die "Stationsarbeit sei komplett eingestellt worden. Der Schriftverkehr endet mit einer angenommenen Kündigung zum 31.07.2010 und einer zu leistenden Schlusszahlung von 1.213,80 €.

Die Einsichtnahme in die auszugsweise vorgelegten Personalakten der Mitarbeiter der Station ergab, dass zuletzt 5 Mitarbeiter beschäftigt waren. Die Verträge mit 3 Mitarbeiterinnen, u.a. auch mit der Leiterin der Station waren verlängerte Zeitverträge, die mit dem 30.06.09 endeten. Eine Mitarbeiterin hatte ihren Vertrag mit Schreiben vom 15.06.09 zum 30.06.09 gekündigt.

Eine Mitarbeiterin hatte eine unbefristeten Vertrag über 5 Wochenstunden. Diese hat auf eigenen Wunsch mit dem Magistrat vertreten durch BM und Stadtrat Spork am 29.06.09 einen Auflösungsvertrag zum 31.07.09 abgeschlossen.

Die erbetene Erklärung des Magistrates zur Beendigung der Arbeit der Station wurde nicht vorgelegt. Für diesen erklärte der BM während der Sitzungen aufgestellte Fragen:

1) Die Fahrzeuge der Station, ihr Wert ist geschätzt worden, stehen z. Zt. im Bauhof.

2) Über den Verbleib des Inventars bzw. Anlagevermögens kann er keine Angaben machen.

3) Der Kaufpreis von 7.000,00 € sei nicht gezahlt, da kein wirksamer Vertrag bestehe. Es seien keine Unterlagen an die Fa. Schote übergeben worden.

4) Er habe die Station nicht eigenmächtig geschlossen. Es gab keinen Grund dafür

5) Es gebe weder einen Magistratsbeschluss noch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Station zu schließen.

Unterlagen über eine "Übergabe" der Station durch deren Leiterin an den Hauptamtsleiter Bottenhom bzw. den BM oder den Magistrat wurden nicht vorgelegt, obwohl an diesem Tag ein Gespräch in den Räumen der Station stattgefunden hat.

Unterlagen über die Abwicklung der Pflegeverträge mit Patienten, die Sicherstellung ihrer Versorgung über den 30.06.09 hinaus und den Verbleib der Patientenakten wurden nicht vorgelegt.

Trotz wiederholter Anmahnung durch Ausschussmitglieder wurden auch keine Unterlagen über "Wirtschaftlichkeitsberechnungen" betreffend die Station, kalkulatorische Unterlagen zum behaupteten "Defizit", betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Monatsabrechnungen vorgelegt.

Eine Dokumentation über eine "Überführung in eine neue Trägerschaft", die auf der Homepage der Stadt und in der Presse geschildert wurde, wurde gleichfalls nicht vorgelegt. Fragen hierzu wurden vom BM nicht beantwortet.

Zum Thema "Station", ihrem Geschäftsablauf und der Beendigung der Arbeit enthielten beide Ordner und die auszugsweise vorgelegten Personalakten keine Magistratsbeschlüsse, keine Vorlagen an den Magistrat, keine Aktenvermerke oder Telefonnotizen des BM oder des Hauptamtsleiter.

Homberg, den 15.09.2010 Dirk-H. Pfalz

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Ein Kommentar zu “2. Bericht zur Alten- und Krankenpflegestation: SPD”

  1. Alt Homberger

    Das nennt ja wohl keiner geordnete Akten – und BelegfĂŒhrung.

    Dagegen ist ja ein Augias Stall eine saubere Sache !

    Aber wer Urkunden fĂ€lscht, LĂŒgen verbreitet, Urkunden unterdrĂŒckt ist ja wohl fĂŒr so was leicht zu begeistern.
    Dazu ein CDU Fraktionsvorsitzender der vermutlich das Ganze hier mal wieder als vergleichbar einer Überschreitung der Parkzeit markiert und ein FDP Fraktionsvorsitzender der “FĂŒnfe grade sein” lĂ€sst.

    Da die o.a. ErklÀrung von einem im privaten Bereich tÀtigem Rechtsanwalt unterzeichnet wurde, sein Ruf damit im Hintergrund auf dem Spiel steht, gehe ich von einer korrekten Darstellung aus.

    In diesem Sinne fehlt jetzt nur noch der letzte Schritt der Opposition :
    Eine strafrechtliche und eine dienstrechtliche Bewertung.

    Herr Landrat NeupĂ€rtl – auch hier sind sie gefordert !

    Was sagt Herr Siebert zu dieser Art von Nachweis und Informationsverweigerung?

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