HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

ANP, Schoofs und Stadt

BildRichtigstellung vom 21.10.2105:
Die ANP Architektur- und Planungsgesellschaft Kassel macht darauf aufmerksam, dass sie nicht für die Architektur verantwortlich ist.
siehe hier.

 

ANP, Schoofs und Stadt werden am heutigen Abend eine Veranstaltung in die Stadthalle halten, die den Bürgern den Glauben vermitteln soll, sie seien bei der Planung für das Ulrich-Areal beteiligt gewesen.

Immerhin muss man den Akteuren zu Gute halten, dass sie schon bei der zweiten Veranstaltung nicht mehr von Bürgerbeteiligung sprachen, wie noch im Juni. Heute dürfen die Bürger nach dem ersten Teil diskutieren – wenn sie wollen.
Beim ersten – und letzten – Bürgerworkshop im Juni trugen alle drei Arbeitsgruppen der Bürger den Wunsch vor, die mächtigen Blutbuchen auf dem Gelände zu erhalten.
Zu dieser Anregung der Bürger hieß es sofort, das gehe nicht, dort kommt die Anlieferung hin. Deutlicher konnte nicht gezeigt werden, wie Bürgerinteressen berücksichtigt werden.

 

BildANP
Die Architektur- und Planungs GmbH aus Kassel mit den beiden Geschäftsführern Michael Bergholter (Dipl.-Ing. Stadtplaner SRL, Baudirektor a.D., Architekt BDA) und Barbara Ettinger-Brinckmann, (Dipl.-Ing. Architektin BDA/DWB) hat einen guten Ruf. Frau Ettinger-Brinkmann ist sogar Präsidentin der Bundesarchchitektenkammer. Insofern stimmt auch die Protokolleintragung:

Bürgermeister Dr. Ritz führt aus, dass die Stadt Homberg mit dem Büro ANP eines der renommiertesten Fachbüros an seiner Seite hat, um den Planungsprozess zu begleiten. Protokoll_44._Sitzung_Leg.-Periode_2011-2016.pdf

Was dieses Büro allerdings als Architektur vorlegte, überzeugt nicht. Es ist eine Deko-Architektur, die nur verschleiern soll, dass eine Planung dahinter steckt, deren Ziel es ist, so viel wie möglich Nutzfläche aus dem Ulrich-Areal herauszuholen.

Die vorgelegte Planung enthält schwerwiegende Mängel, auf die vor allem in dem Verkehrsgutachten aufmerksam gemacht wird. Demnach sind Verschlechterungen im Verkehr zu erwarten.

Zu den Pkw-Stellplätzen heißt es, sie sind entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt auszuweisen. Demnach ist mit den 300 Stellplätzen auf dem Dach nur ein Teil der der Satzungsvorgaben erfüllt.
Unglaubwürdig ist die Argumentation, die Deko-Architektur mit den Scheingiebeln sei mit der Denkmalpflege abgestimmt. Hier wird der Denkmalpflege etwas zur Last gelegt, was jeder als falsch erkennt, der mit der Denkmalpflege zu tun hat.

Schoofs
Gleich auf der Startseite von Schoofs Immobilien erscheint die Meldung:

Neue Mitte in Sprendlingen: “Qualität vor Geschwindigkeit”

Es geht dabei um ein Projekt in Dreieich, dessen Planung bereits 2011 mit der 1. Bürgerinformationsveranstaltung begann.
Die Schoofs-Meldung auf der Homepage erweckt den Eindrucke, es ist gut vorangekommen. Vorsichtshalber trägt die Meldung kein Datum. Auf Nachfrage in Dreieich heißt es, man stehe jetzt (Oktober 2015) vor der zweiten Offenlegung der Planung.
Wenn der Slogan “Qualität vor Geschwindigkeit” stimmt, dann wird bei dem Eiltempo in Homberg (Efze) wohl auf Qualität verzichtet.

In Butzbach wird auch seit Jahren an der Bahnhofs-Arkade geplant. Ein Kritiker der Planung schreibt aktuell auf Nachfrage:

“Das Projekt ist mehr oder weniger tot. Eigentlich sollten wir hier schon
zu Weihnachten einkaufen können. Aber nach viel Aufwand, vielen Sitzungen, hitzigen Diskussionen, und der Unterstützung der Stadt, ist dann vom Investor nichts mehr zu hören oder zu sehen.
Ich würde mir das genau anschauen, was diese Gruppe für Versprechungen macht. Die lassen sich immer viele Hintertüren offen. “

Im Gegensatz dazu heißt es von Seiten der Stadt Butzbach, es seien nur noch ein paar Fragen mit der Deutschen Bahn zu regeln.

Homberg (Ohm) erscheint nicht als Projekt auf der Homepage der Schoofs-Gruppe. Verständlich, denn am letzten Sonntag haben die Bürger von Homberg an der Ohm dem Projekt eine eindeutige Abfuhr erteilt. In einem Bürgerentscheid stimmten 81,3 Prozent gegen das Projekt.
Schoofs ist dabei noch einmal negativ afgefallen. Zusammen mit der Stadt mischten sie sich in den Bürgerentscheid ein und verteilten einen Flyer. Das könnte vielleicht noch ein Nachspiel haben.

Flyer von Schoof

 

 

Homberg (Efze)
Bürgermeister und Magistrat der Stadt wissen, dass mit der Planung hohe Folgekosten auf die Stadt zukommen werden, damit der Verkehr rund um das Einkaufszentrum überhaupt einigermaßen funktioniert.

Die Kasseler Straße muss so umgebaut werden, dass das Parkdeck auf dem Dach angefahren werden kann.
Wichtiger noch, die Fahrzeuge bei der Ausfahrt müsssen sich in den Verkehr einfädeln können, der sich von der Kreuzung aus bis zur Ausfahrt vom Parkdeck zurück stauen kann.
Der Kreuzungsbereich soll zu einem Kreisel umgebaut werden. Die Kosten werden von der Stadt zu tragen sein, denn noch ist kein städtbaulicher Vertrag mit der Schoofs-Gruppe abgeschlossen. Der Projektentwickler wird sich hüten, große finanzielle Lasten zu übernehmen, das würde nur seinen Gewinn schmälern. Allenfalls wird er sich wohl mit einem symbolischen Betrag beteiligen.

Indem die Stadt dem Projektentwickler das Baurecht vor dem Vertragsabschluss verschafft, setzt sie sich mutwillig in die schlechtere Verhandlungsposition zum Schaden der Bürger.

Für die Baumaßnahmen, die durch das Projekt auf die Stadt zukommen, gibt es keine Finanzierung. Am Ende wird das Projekt gebaut und die Bürger müssen sich mit der Verschlechterung des Verkehrsflusses arrangieren.

Die Auswirkungen auf den Einzelhandel interessiert die Stadt gar nicht. Betriebsschließungen sind nicht auszuschließen, heißt es eindeutig in den Erläuterungen zur Planung.

Die Akteure der Planung berufen sich auf die GMA-Gutachten zum Einzelhandel in Homberg (Efze). Das Gutachten von 2011 sah ein Einkaufszentrum in der Innenstadt bis 5.000 qm Verkaufsfläche für akzeptabel. Allerdings würde das nur durch Verlagerung von Betrieben wieder zurück in die Innenlage möglich sein.

2015 beruft man sich wiederum auf die GMA, um damit 7.000 qm Verkaufsfläche zu rechtfertigen. Ein schönes Beispiel wie flexibel Gutachten für alles verwendet werden können. Es wirft aber auch einen Blick auf die Seriosität der Verfasser.

Es liegt jetzt an den Bürgern und dem städtischen Einzelhandel, ob sie dies schweigend akzeptieren und die Verschlechterung für Homberg einfach hinnehmen.

siehe auch: HNA Bericht zur heutigen Veranstaltung

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7 Kommentare zu “ANP, Schoofs und Stadt”

  1. Teufelchen

    Für die Baumaßnahmen, die durch das Projekt auf die Stadt zukommen, gibt es keine Finanzierung. Am Ende wird das Projekt gebaut und die Bürger müssen sich mit der Verschlechterung des Verkehrsflusses arrangieren.

    Nicht nur mit der Verschlechterung der Verkehrssituation. Die zusätzlichen Gelder werden direkt oder indirekt auch von Bürgern bezahlt.

    Was überhaupt nicht im Blickfeld ist:
    Wenn man die Verkehrssituation anpassen will, breitere Bürgersteige samt Platz für Bäume. Abbiegespuren zum Parkdeck in der Kasseler Str. und einen Kreisverkehr an der "Drehscheibe" beduetet dies: Man benötigt Flächen.

    Und die gibt es nur wenn man auf Teile des Stadtparks zurückgreift.

    Ein Aspekt der ins Blickfeld gehört aber nicht im Blickfeld ist:
    Der Flächentausch mit RODI und Co. vom Dezember 2014. In den Erläuterungen dazu heißt es… "dort könnten im Rahmen einer Flächeneuordnung zusätzlich innenstadtnahe Parkplätze entstehen."

    https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Erlaeuterungen_Stadtverordneteneinladung_2014-12-11_01.pdf

    👿

    Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

  2. Abakus

    "Zu den Pkw-Stellplätzen heißt es, sie sind entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt auszuweisen. Demnach ist mit den 300 Stellplätzen auf dem Dach nur ein Teil der der Satzungsvorgaben erfüllt."

    Dazu sagt die Stellplatzsatzung einiges: Je nach der Flächennutzung sind unterschiedliche Stellplätze vorzuhalten. Man muss also erst mal die Flächen aufteilen und sie dann zuordnen.

    Dann kommt das "Kleingedruckte" zu tragen:

    § 3 (1) Minderbedarf an Stellplätzen kann zugelassen werden

    Anmerkung 2 zu den Anlagen

    Der Stellplatz- oder Abstellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen; ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. 

    Es gibt die Möglichkeit, Ablösebeträge zu zahlen. Die liegen je nach Lage der Grundstücke zwischen 1431 und 1943 je Stellplatz.

    https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Stellplatzsatzung_Stand_Oktober_1994.pdf

    https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Abloesesatzung_Aenderungssatzung_Stand_Januar_2002.pdf

  3. G.Schönemann

    "Besonders verwerflich ist die Argumentation, die Deko-Architektur mit den Scheingiebeln sei mit der Denkmalpflege abgestimmt."

    Anruf bei der Unteren Denkmalschutzbehörde Herr Ganz am 15. Oktober 2015

    Am Telefon gibt er keinerlei Auskunft. Ich habe ihm gesagt, ich möchte ihn nur auf Aussagen aufmerksam machen, die der Investor in seinen Planungen tätigt und die in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Nicht dass man hier Eindrücke erwirkt die möglicherweise nicht existieren.

    Da sollten sich doch dann bürger vor Ort mal dorthin begeben, um vor Ort Auskunft zu erlangen.

    Anmerkung:

    Wenn Informationen stimmen über die ich verfüge, ist die Untere Denkmalschutzbehörde mit diesen Gestaltungen zumindest " nicht glücklich" oder "nicht einverstanden".

    Gerne lasse ich mich da korrigieren oder bestätigen.

     

  4. Oberheini

    Wir vertrauen

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=14413

    Wir wurden alle hintergangen

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=14647

    Wir glauben

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=14469

    Wir bestimmen November 2010 – voranging das Gegenteil im März 2010

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=3357

    Dazu das verhalten des Stadtverordneten

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=5104#comment-13309

    Bis heute sitzt er da.

     

  5. Ablehner

    Der Kreuzungsbereich soll zu einem Kreisel umgebaut werden

    Achtung: Im Verkehrsgutachten heisst es:

    Es sollte geprüft werden, ob der Knoten Kasseler Straße / Wallstraße als Minikreisverkehr ausgebildet werden kann, …

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Prüfung schon durchgeführt wurde.

    Ehrlich gesagt bin ich skeptisch ob ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen an der Drehscheibe funktioniert.

  6. Oberheini

    Mini Kreisverkehre

    https://www.verkehrssicherheit.nrw.de/download/Empfehlungen_zum_Einsatz_von_Minikrieseln.pdf

  7. Oberheini

    Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Kassel 

    https://nullbarriere.de/files/pdf/wissenswert/hv_kreisverkehr.pdf

    Ungeeignet für Blinde und Sehbehinderte

    https://www.dbsv.org/fileadmin/publikationen/20_265_Testwarenkorb/Kreisverkehre.pdf

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